Sofortige Hilfe bei Strafverfahren
Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

in Viersen und Umgebung

Schützen Sie Ihre gesamte Existenz! Sie sind Beschuldigte oder Beschuldigter eines Strafverfahrens? Dann sollten Sie auf schnellstem Wege Kontakt zu uns aufnehmen. Rechtsanwalt Maximilian Kindgen berät und vertritt Sie unvoreingenommen in allen Anliegen des Strafrechts.

  • Direkter Kontakt zum Anwalt für Strafrecht
  • Sofortige Terminvergabe und schnelle Rückmeldung
  • Persönliche Betreuung & langjährige Erfahrung
Freundlicher Empfang. Super kompetenter Anwalt! Sehr schnelle Rückmeldung & lösungsorientierte Abwicklung meines Anliegens im Arbeitsrecht.png
★★★★★

Die Beratung von Herrn Kindgen war sehr professionell und fachkundig. Darüber hinaus war der Umgang sehr wertschätzend und respektvoll. Alle meine Fragen wurden stets geduldig und verständlich beantwortet. Ich kann die Kanzlei zu 100% weiterempfehlen.

Jennifer Ober · Bewertung über Google
Leistungen
Unsere Leistungen im Strafrecht
  • Körperverletzung und Gewaltdelikte
  • Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
  • Diebstahl und Unterschlagung
  • Betrug und Untreue
  • Sexualstrafrecht
  • Computer- und Internetstrafrecht

  • Verkehrsstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Ermittlungsverfahren und Vorladung
  • Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft

Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des Strafrechts. Lassen Sie keine wertvolle Zeit verstreichen, falls Sie Beschuldigte oder Beschuldigter eines Strafverfahrens sind. Die Konsequenzen können sich unmittelbar auf Ihr Privatleben und auf Ihre Karriere auswirken.

Erreichbar, wenn es darauf ankommt.

Ihre bestmögliche Strafverteidigung

Überlassen Sie Ihr Schicksal nicht dem Zufall und wenden Sie sich direkt an uns.

Das zeichnet uns aus
Ihre Vorteile bei PSH Rechtsanwälte
Professionelle Beratung und Vertretung
Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des Strafrechts, vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision. Nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.
Eine Kanzlei, ein Ansprechpartner
Keine anonyme Großkanzlei, kein Sachbearbeiter. Sie sprechen mit dem Anwalt, der Sie auch im Gerichtssaal vertritt, gestützt auf ein Team an zwei Standorten im Rheinland.
Schnelle Hilfe, wenn es darauf ankommt
Unterstützung, wenn Sie sie am dringendsten brauchen. Kurze Wege, schnelle Terminvergabe und eine klare und ehrliche Einschätzung Ihrer Lage, bevor Sie etwas entscheiden.
Überlassen Sie nichts dem Zufall

Im Strafrecht ist schnelles und präzises Handeln entscheidend. Zögern Sie nicht, uns Ihren Fall zu schildern.

So funktioniert's
In drei Schritten zur Verteidigung

1

Kontakt

Nehmen Sie im ersten Schritt Kontakt zu uns auf. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie direkt an, kostenfrei und unverbindlich.

2

Ersteinschätzung

In einem ersten Gespräch schildern Sie uns Ihre strafrechtliche Situation. Wir sagen Ihnen offen, womit zu rechnen ist und was jetzt zu tun ist.

3

Verteidigung

Wir verteidigen Sie durch alle Instanzen und setzen uns mit aller Energie für Sie ein. Dabei halten wir Sie durchgehend auf dem Laufenden.

Meinungen
Was unsere Mandanten sagen
★★★★★

Rechtsanwalt Herr Kindgen hat mich in einer schwierigen Angelegenheit hervorragend unterstützt. Durch seine schnelle, professionelle und kompetente Arbeitsweise konnte alles geklärt werden, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kam. Ich fühlte mich jederzeit gut beraten und ernst genommen.
Absolut empfehlenswert – vielen Dank !

Bilal Öztep · Bewertung über Google
★★★★★

Ich wurde von Herrn Kindgen vertreten und bin sehr zufrieden. Problemfreie, verständliche Kommunikation. Absolut kompetent und kein bisschen abgehoben.

Jennifer Grollmiss · Bewertung über Google
★★★★★

Ich kann Herrn Rechtsanwalt Kindgen und die Kanzlei PSH Rechtsanwälte absolut weiterempfehlen.

Karolin Scholl · Bewertung über Google
★★★★★

Ein Dankeschön an die gesamte Kanzlei. Unser Fall wurde unkompliziert und effizient bearbeitet.

Matthias Lüttges · Bewertung über Google
★★★★★

Der Anwalt trat äußerst freundlich auf und erklärte sämtliche Sachverhalte klar und verständlich. Für Rückfragen war er jederzeit erreichbar. Mein Anliegen wurde zügig und reibungslos bearbeitet. Vielen Dank 😊

Keira Scholl -  Bewertung über Google
★★★★★

Vom Beratungsgespräch bis zum Schluss, hab ich mich sehr gut aufgehoben und verstanden gefühlt

Jessie J. · Bewertung über Google
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen
  • Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine Aussage, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei Angaben zur Sache zu machen. Unterschreiben Sie nichts und kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger, am besten telefonisch, um keine Fristen zu versäumen.

  • Sobald Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren gelten, sollten Sie einen Strafverteidiger hinzuziehen. Schon ein einzelnes Verhör oder eine Hausdurchsuchung kann erhebliche Konsequenzen haben. Je früher ein Anwalt eingeschaltet wird, desto besser können Ihre Rechte gewahrt und Fehler vermieden werden.
  • Ja. In Notfällen, etwa bei einer Hausdurchsuchung, Festnahme oder polizeilichen Vernehmung, ist eine kurzfristige Übernahme Ihrer Verteidigung jederzeit möglich. Melden Sie sich so früh wie möglich.
  • Sie werden persönlich und individuell vertreten, keine anonyme Großkanzlei, kein Sachbearbeiter. Herr Kindgen ist direkt erreichbar. Weil ein Strafvorwurf häufig eine Kündigung, ein Sorgerechtsverfahren oder Vollstreckungsmaßnahmen nach sich zieht, decken wir Arbeits-, Familien-, Sozial- und Insolvenzrecht im selben Haus mit ab.

  • Die Kontaktaufnahme und die telefonische Ersteinschätzung sind kostenfrei und unverbindlich. Kommt es zu einem Mandat, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Beides besprechen wir vorher offen mit Ihnen.
  • Strafrechtsschutz ist bei vielen Policen enthalten, greift aber je nach Vorwurf unterschiedlich. Bei Vorsatzdelikten wird die Deckung oft erst rückwirkend gewährt, wenn es nicht zu einer Verurteilung wegen Vorsatzes kommt. Nennen Sie uns Versicherer und Nummer, wir stellen die Deckungsanfrage für Sie.
  • Selbst dann lässt sich häufig noch viel erreichen, etwa durch Akteneinsicht oder die Prüfung von Verfahrensfehlern. Je früher Sie anwaltliche Unterstützung holen, desto besser können wir gegensteuern. Wichtig ist, ab jetzt nichts weiter ohne Verteidiger zu erklären.
  • In dringenden Fällen so schnell wie möglich, in der Regel noch am selben Tag. Rufen Sie im Zweifel direkt in der Kanzlei an.
  • Ja. Die anwaltliche Schweigepflicht gilt ab der ersten Kontaktaufnahme und unabhängig davon, ob ein Mandat zustande kommt. Sie können also offen sprechen.

Sie haben weitere Fragen? Gerne beantworten wir Ihnen alle offenen Fragen in einem persönlichen Gespräch.

Mehr über uns erfahren
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Rechtsanwalt Maximilian Kindgen

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und dem Referendariat im Landgerichtsbezirk Düsseldorf ist Herr Kindgen seit 2024 als Rechtsanwalt zugelassen. Er vertritt Privatpersonen und Unternehmen gerichtlich wie außergerichtlich.

Wir bieten kompetente und engagierte Strafverteidigung in allen Bereichen des Strafrechts, von Ermittlungsverfahren über Hauptverhandlungen bis hin zu Berufungen und Revisionen. Dabei legen wir besonderen Wert auf schnelle Terminvergabe und persönliche Betreuung, damit Sie in einer belastenden Situation sofort Unterstützung erhalten.

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Füllen Sie das kurze Kontaktformular aus. Nachdem Ihre Anfrage eingegangen ist, melden wir uns zeitnah bei Ihnen zurück.
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  • Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
Kontaktinformation
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Direkter Kontakt zum Anwalt für Strafrecht
Standort
Willy-Brandt-Ring 24 · 41747 Viersen
Hauptstandort der Kanzlei
Vertraulich. Die anwaltliche Schweigepflicht gilt ab Ihrer ersten Kontaktaufnahme, auch dann, wenn es zu keinem Mandat kommt.
Überlassen Sie nichts dem Zufall

Im Strafrecht ist schnelles und präzises Handeln entscheidend. Zögern Sie nicht, uns Ihren Fall zu schildern.

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